Kündigung nach sperrfrist
Sperrfrist kündigung krankheit Eine Kündigung, die während der Sperrfrist erfolgt, ist nichtig, d.h. ungültig. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis somit bei Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz oder nach Ablauf der Sperrfrist erneut kündigen, um dieses rechtsgültig auflösen zu können.
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Nach 13 Wochen ist die Lohnfortzahlung abgelaufen. Der Arbeitgeber will ihm kündigen. Kann er die Kündigung aussprechen? Antwort: Nein, eine Kündigung wäre ungültig. Er muss warten, bis die Sperrfrist von Tagen abgelaufen ist. Anschliessend ist eine Kündigung rechtsgültig, auch wenn die Krankheit noch andauert.Sperrfristen kündigung schweiz Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb einer Sperrfrist ist hingegen nichtig. Sie entfaltet keinerlei Wirkung und wird nicht etwa nach Ablauf der Sperrfrist gültig. Sie muss wiederholt werden. Das ist vor allem dort in Erinnerung zu rufen, wo unklar ist, ob eine Sperrfrist läuft oder nicht.
Kündigung nach sperrfrist krankheit muster Verhältnis von Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung. Während der durch die Sperrfrist verlängerten Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf Lohn, wenn entweder eine Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. a/b OR vorliegt, wenn der Arbeitnehmer arbeitet, oder wenn er die Arbeit wegen Verzuges des Arbeitgebers nicht leisten kann.