Geänderte nutzungsdauer von computerhardware und software 2023
Abschreibung computer 2023 Darstellung der bisherigen Rechtsprechung. In dem BMF-Schreiben vom wurde das BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom (siehe Jüttner, BC , ff., Heft 4) angepasst. Dabei wurde im BMF-Schreiben vom die Nutzungsdauer für Hardware und Software.
Abschreibung digitale wirtschaftsgüter 2023 Nach dem BMF-Schreiben vom zur Nutzungsdauer von Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware soll steuerlich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur noch einem Jahr statt wie bisher von drei bzw. fünf Jahren angesetzt werden können. Computerhardware sind u.a. die folgenden Wirtschaftsgüter.
Abschreibung computer 2022 handelsrecht
Jüttner, BC , f., Heft 3) hat das Bundesfinanzministerium ein geändertes BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung erlassen, welches das BMF-Schreiben vom (IV C 3 – S /21/, vgl.Abschreibung software 2023 Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Ab wann gilt dies? Die neue Regelung mit einer 1-jährigen Nutzungsdauer gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden.